Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Evangelische Kirchengemeinde Ibbenbüren tritt jeglicher Form von sexualisierter Gewalt entgegen. Der Schutz vor Ausbeutung, Verletzung und Gewalt hat für uns höchste Priorität. Alle Menschen sollen frei und sicher an den Angeboten unserer Kirchengemeinde mitwirken und mitgestalten können.

Seit März 2021 bildet das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) die Grundlage für die Arbeit in diesem Bereich.

Auf der Grundlage des KGSsG hat die Evangelische Kirchengemeinde Ibbenbüren ein Schutzkonzept erstellt. Es basiert wie das Gesetz auf den drei Säulen Prävention, Intervention und Hilfe. Der Gemeinde ist bewusst, dass sie keinen absoluten Schutz vor sexualisierter Gewalt garantieren kann und dass die Arbeit daran eine stetige Aufgabe und Verpflichtung ist.

Hier finden Sie Informationen zu den Bereichen

Prävention

Alle Menschen, die an Angeboten der Gemeinde teilnehmen, und alle Menschen, die ehren- oder hauptamtlich in der Gemeinde mitarbeiten, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Das Presbyterium hat in allen Tätigkeitsbereichen der Kirchengemeinde Risikoanalysen durchgeführt, um mögliche Gefahren zu erkennen und durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Alle Menschen, die haupt- und ehrenamtlich in der Gemeinde arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ebenso müssen alle Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, die als Orientierungsrahmen dient und verbindliche Regeln für den grenzachtenden Umgang in der Gemeinde aufstellt. Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeiter*innen, die über die Kirchengemeinde Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, sind zur Teilnahme an einer Schulung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt verpflichtet.

Intervention

Für den Umgang mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt gibt es klare Regeln und Abläufe, die im Interventionsleitfaden festgehalten sind.

Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind nach dem KGSsG verpflichtet, Verdachtsfälle auf sexualisierte Gewalt sowie Verstöße gegen das Abstinenzgebot unverzüglich der landeskirchlichen Meldestelle (Verlinkung) zu melden. Im Falle eines begründeten Verdachts übernimmt ein Interventionsteam unter Leitung des Superintendenten die weiteren Schritte.

Das Interventionsteam bietet betroffenen Personen und ggf. deren Sorgeberechtigten Schutz- und Beratungsmöglichkeiten an und vermittelt auf Wunsch weiterführende Hilfen. Es entscheidet über dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen für beschuldigte Personen, die Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden sowie im Falle übergriffiger Minderjähriger die des Jugendamtes.

Hilfe

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und Beratungs- und Hilfeangebote.

 

Interne Ansprechstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen
Pfarrerin Dr. Britta Jüngst
Tel.: 0151 57659323
Tel.:  0521 594-208 (Sekretariat: Stephanie Gonschior)
Mail: britta.juengst@ekvw.de

Auf Wunsch der betroffenen Personen bietet Dr. Britta Jüngst auch seelsorgliche Begleitung an.

Externe Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Wildwasser Bielefeld e.V.
Tel. 0521 5573466
Mail: ansprechstelle@wildwasser-bielefeld

Telefonische, persönliche und Online-Beratung möglich.

 

Weitere Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche

  • Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche
    Kinder und Jugendliche können sich an das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ wenden: Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenfrei und anonym), Sprechzeiten: Mo. bis Sa.:14 bis 20 Uhr, www.nummergegenkummer.de.
  • Soforthilfe für Kinder und Jugendliche (Krisendienst): 05459 98360. Von 0-17 Jahren in akuten Krisen außerhalb der Geschäftszeiten der Jugendämter: Jugendschutzstelle Hörstel: Montag–Donnerstag von 16:30-08:00 , Freitag ab 13 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen 24 Stunden.
  • Kinderschutzzentrum und Fachberatungsstelle gegen körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kinderschutzbund Rheine: 05971 914 390, Thiemauer 45, 48431 Rheine, info@dksbrh.de.

Hilfe und Unterstützung für Erwachsene

  • Zentrale Anlaufstelle .help, Tel. 0800 5040112, zentrale@anlaufstelle.help
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym), Sprechzeiten: Mo. und Mi.: 9 bis 14 Uhr; Di. und Fr.: 16 bis 21 Uhr; So.: 15 bis 20 Uhr, www.beauftragtermissbrauch.de
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016, kostenfrei – mehrsprachig – anonym, 24/7 erreichbar. www.hilfetelefon.de.

Meldestelle

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich unverzüglich an die landeskirchliche Meldestelle zu wenden, wenn sie von Verdachtsfällen oder Verstößen gegen das Abstinenzgebot erfahren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich zunächst anonym von der Meldestelle beraten zu lassen. Liegt nach Einschätzung der Meldestelle ein begründeter Verdacht vor, informiert die Meldestelle das zuständige Leitungsorgan.

Tel.: 0521 594-381
Mail: meldestelle@ekvw.de

Ansprechpersonen in unserer Kirchengemeinde

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und Beratungs- und Hilfeangebote.